Dienstleistungen

Grundbuchgeschäfte / Immobiliarsachenrecht

Eigentumsübertragungen:
Kaufverträge, Abtretungsverträge, Schenkungsverträge, Grenzbereinigungen, Kaufrechtsverträge, Vorkaufsverträge etc.

Errichtung von Dienstbarkeiten:
Baurechtsverträge, Wegrechte, Durchleitungsrechte, Näherbaurechte, Nutzniessung, Wohnrecht etc.

Begründung von Stockwerkeigentum.

Rechtliche Gestaltung von Gesamtüberbauungen inkl. Autoeinstellhallen.

Parzellierungen, Handänderungsurkunden.

Errichtung von Grundpfandrechten:
Hauptsächlich von Schuldbriefen (neu in der Regel als sogenannte Register-Schuldbriefe).


Handelsregistergeschäfte / Gesellschaftsrecht

Gründung von Aktiengesellschaften, Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Fusionen, Statutenänderungen (z.B. Änderung des Namens, der Firma, des Zwecks, Sitzverlegung).

Aktionärsbindungsverträge, Gesellschaftsverträge, Nachfolgeregelungen unter Beizug von Steuersachverständigen.

Gründung von Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften.


Familienrecht / Erbrecht

Eheverträge, Erbverträge, umfassende Beratung bei der Nachlassplanung, Testamente, Erbauskaufverträge.

Nach Eintritt des Todesfalls:
Steuerinventare, Erbschaftsinventare, öffentliche Inventare, Nachlassliquidationen.

Vorsorgeaufträge gemäss neuem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.


Bäuerliches Bodenrecht (BGBB)

Hofübergaben familienintern oder an Drittpersonen, Gesuche ans Regierungsstatthalteramt (Voranfragen, Erwerbsbewilligung, Ausnahme vom Realteilungsverbot oder Zerstückelungsverbot, Nichtunterstellung unter das BGBB etc.), Gründungen von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung im landwirtschaftlichen Umfeld sowie Errichtung neuer Schuldbriefe für die Sicherstellung des Darlehens der Bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK).

Beglaubigungen

Beglaubigung von Kopien (z.B. Pass, Diplom etc.).Beglaubigung von Unterschriften (Firmenunterschriften und Privatunterschriften).


Beglaubigung von Übersetzungen in Zusammenarbeit mit anerkannten Übersetzungsbüros.


Gebühren

Der Gebührentarif richtet sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren vom 26. April 2006, in Kraft seit dem 1. Juli 2006.

Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben.